1. Das Nutzungsentgelt enthält die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes verändert sich das Entgelt entsprechend nach oben oder unten.
Eine Erhöhung des wöchentlichen Nutzungsentgeltes wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres in einer Höhe von EUR 0,25 vereinbart.
Das Nutzungsentgelt ist jeweils montags kostenfrei im Voraus eingehend bei BFC Body-Fit-Center GmbH im Einzugsverfahren zu zahlen. Bei Rücklastschriften fallen 6,00 € Stornogebühren an. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung erhöht sich das wöchentliche Nutzungsentgelt ab diesem Zeitpunkt um 6,00 € pro Woche. Gerät der Nutzer mit der Zahlung von Nutzungsentgelt für 4 Wochen oder mehr in Verzug, so ist das gesamte noch ausstehende Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt sofort fällig und zu zahlen. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag gegen mich an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
2. Geräte und Einrichtungen kann der Nutzer während der Öffnungszeiten des Studios, die durch Aushang bekannt gemacht werden, nutzen. Die Öffnungszeit der Sauna ist nicht identisch mit der Öffnungszeit des Studios; auch hier wird auf einen gesonderten Aushang im Studio verwiesen, aus dem sich auch ein eventuell eingeschränkter Nutzerkreis ergibt. Das Studio bleibt stets am 01.01. eines Jahres geschlossen. Änderungen der Öffnungszeiten sowie das Sport- und Kursangebot bleiben dem Fitnessstudio vorbehalten.
3. Ruhezeiten können von der BFC Body-Fit-Center GmbH auf Basis der Kulanz ab 4 bis höchsten 26 Wochen gewährt werden. Diese müssen im Voraus mit einem medizinischen oder beruflichen Nachweis beantragt werden. Ruhezeiten beziehen sich ausschließlich auf den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag, Pauschalen sind davon ausgenommen. Jede Ruhezeit verlängert die aktuelle Laufzeit der Mitgliedschaft um den geruhten Zeitraum.
4. Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte / Einrichtungen hat das Body-Fit-Center nicht zu vertreten.
5. Der Nutzer hat mit den Geräten/Einrichtungen sorgfältig umzugehen. Eventuell festgestellte oder verursachte Schäden sind bitte direkt unseren Mitarbeitern zu melden.
6. Eine verschuldensabhängige Haftung des Body-Fit-Center ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
7. Die Nutzung der Power Plate erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es ist vom Mitglied zu prüfen, ob eine Kontra-Indikation auf ihn zutrifft.
8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. In der gesamten Anlage sind nur verschließbare, unzerbrechliche Falschen und Becher gestattet.
9. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll gelten, was nach der Zielrichtung der unwirksamen Bestimmung noch wirksam hätte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden können.
10. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und/oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform um gültig zu sein. Auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
1. Bitte unbedingt mit Ihrem Mitgliedsausweis (Transponder-Armband) an unserem Empfang ein- und auschecken. Nur dadurch haben Sie Versicherungsschutz!
2. Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden. Wechselkleidung, Jacken, Taschen etc. sind in der Umkleide in den Spinden zu verstauen.
3. Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper (auch nicht mit Muscleshirts), nicht barfuß, nicht in Socken, nicht mit Badeschuhen oder Sandalen trainiert werden.
4. Um den direkten Kontakt mit den Polstern, der Geräte und Bänke zu vermeiden, ist unbedingt ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen. Nach der Nutzung eines Kraft- oder Ausdauertrainingsgerätes sind Schweißrückstände umgehend zu entfernen.
5. Alle Kurzhanteln sowie Hantelscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen. Langhanteln dürfen nur mit Verschlüssen benutzt werden. Das Ablegen der Hanteln/Gewichte auf die Polster der Bänke/Geräte ist nicht gestattet.
6. Wir übernehmen keine Haftung für Garderobe, Taschen, Wertsachen etc..
7. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, nicht in den Trainingsräumen aufhalten.
8. Bei Benutzung der Sauna sind Handtücher als Unterlage zu verwenden.
9. Die Duschen sind nur mit Badeschuhen zu betreten.
10. Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet.
11. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen den Nutzer Hausverbot verhängt werden.
12. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten, ansonsten kann gegen den Nutzer Hausverbot ausgesprochen werden. Hausverbot kann auch verhängt werden, wenn grob gegen die Regeln des Anstandes verstoßen wird. Nutzungsentgelt muss in solchen Fällen weiter entrichtet werden.